_, handelnd durch seine Beiständin B.________, und diese vertreten durch Rechtsanwalt Paul Rechsteiner, Beschwerdeführer, gegen Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen. Gegenstand Aufschub des Vollzugs der obligatorischen Landesverweisung, Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen, Abteilung II, vom 15. August 2024 (B 2024/33). Sachverhalt: