Dagegen erkennt sie im Fortbestehen des Konflikts zur Privatklägerin den schwerwiegendsten Risikofaktor und sieht letztere als wahrscheinlichstes Opfer des Beschwerdeführers. Klarzustellen ist somit, dass das Rückfallrisiko betreffend die Privatklägerin entgegen seiner Darstellung auch laut Gutachterin nicht nur gering ist und über demjenigen der Durchschnittsbevölkerung liegt. Stark ins Gewicht fällt sodann der neu aufgetauchte Verdacht, wonach der Beschwerdeführer bereits am 8. und 9. Juli 2021 einer unbekannten Drittperson über die Darknet-Seite "Empire Market" folgende Anfrage geschickt haben soll: "to teach a person respect. absolutely no kill involved. but some hospital visit".