So soll er seine Ex-Partnerin und ihre Kinder am 2. Juli 2016 während mindestens 20 Minuten in einem Zimmer eingeschlossen haben und sie im Dezember 2020 unter anderem mit der flachen Hand mehrfach auf den Kopf geschlagen haben. Relevant sei in diesem Zusammenhang der neu aufgekommene, von der Gutachterin offenbar noch nicht berücksichtigte Verdacht, der Beschwerdeführer habe bereits im Juli 2021 einer Drittperson den Auftrag erteilen wollen, einer Person in U.________, mutmasslich der Privatklägerin, "Respekt zu lehren", sodass ein Spitalaufenthalt erforderlich werde. Das mutmassliche Tatvorgehen entspreche, soweit aktenkundig, jenem des aktuellen Tatvorwurfs.