und seiner Ex-Partnerin wegen der Kinderbelange bzw. Unterhaltszahlungen. A.b. A.________ wurde am 16. Februar 2023 verhaftet und zwei Tage später formell in Untersuchungshaft versetzt. Diese wurde seither mehrmals verlängert. Die letzte Verlängerung ordnete das Zwangsmassnahmengericht des Bezirks Zürich am 7. November 2023 bis am 7. Februar 2024 an. B. Eine von A.________ beim Obergericht des Kantons Zürich gegen die Verfügung vom 7. November 2023 erhobene Beschwerde blieb ohne Erfolg.