Urteile 7B_507/2025 vom 4. August 2025 E. 4.1; 6B_286/2024 vom 7. August 2024 E. 1.4.4). Bei lang andauernder Unterbringung gewinnt der Freiheitsanspruch der betroffenen Person zunehmend an Gewicht. Je länger der Freiheitsentzug gedauert hat, umso strengere Anforderungen sind an die Art und Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten zu stellen (Urteil 6B_286/2024 vom 7. August 2024 E. 1.4.4 mit Hinweisen). Eine Massnahme, für welche die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, ist aufzuheben (Art. 56 Abs. 6 StGB).