gemeinsam mit Beschwerdeschrift vom 21. Oktober 2022 Beschwerde einreichen. Mit Entscheid vom 22. November 2023 hiess das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt die Beschwerde gut und wies die Sache zur weiteren Sachverhaltsabklärung (Erstellung eines Ergänzungsgutachtens oder Obergutachtens) an die Staatsanwaltschaft zurück. Die Beschwerdeführer wenden sich mit Beschwerden vom 21. Dezember 2023 bzw. vom 22. Dezember 2023 an das Bundesgericht. Beide beantragen, das Urteil [recte: der Entscheid] des Appellationsgerichts sei aufzuheben und beide Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft vom 5. Oktober 2022 seien zu bestätigen.