Die Verfügung des Obergerichts wurde am 22. Juli 2025 als "nicht abgeholt" an das Obergericht zurückgeschickt. Dieses trat in der Folge mit Verfügung vom 12. September 2025 androhungsgemäss nicht auf die Beschwerde ein. 1.2. Mit Eingabe vom 25. September 2025 führt A.________ Beschwerde an das Bundesgericht. Er beantragt die Aufhebung der Verfügung vom 12. September 2025.