_ gerichtet hatte. Gegen diese Verfügung erhob A.________ Beschwerde an das Obergericht des Kantons Zürich. Er beantragte zur Hauptsache die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Weiterleitung des Briefes durch die Staatsanwaltschaft. A.________ wurde am 31. Januar 2023 aus der Haft entlassen. Mit Beschluss vom 20. November 2023 trat das Obergericht auf seine Beschwerde betreffend die Nichtweiterleitung des Briefes vom 20. Dezember 2022 nicht ein. Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus, nachdem A.______