1. Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich führt eine Strafuntersuchung gegen A.________ wegen des Verdachts der Drohung. A.________ wurde am 7. November 2022 festgenommen und mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts am Bezirksgericht Meilen vom 11. November 2022 einstweilen bis am 12. Dezember 2022 in Untersuchungshaft versetzt. Die Untersuchungshaft wurde in der Folge mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts am Bezirksgericht Zürich vom 10. Dezember 2022 bis am 20. Februar 2023 verlängert. Am 20. Dezember 2022 verfügte die Staatsanwaltschaft die Nicht-weiterleitung eines Briefes, den A.________ aus der Haft an C.B.________, D.B.________ und E.B.________ gerichtet hatte.