Er bringt in der Beschwerde aber auch ausdrücklich vor, zu diesem Zeitpunkt "ansprechbar und zugänglich für logische Argumente" gewesen zu sein, womit er seine Kritik an der mangelnden Gewährung des rechtlichen Gehörs selbst entkräftet. Entgegen seiner Ansicht kann aus diesem Vorbringen sodann auch nicht geschlossen werden, dass die streitigen Zwangsmassnahmen nicht notwendig gewesen wären: Es ist durchaus denkbar, dass eine Behandlung gerade deshalb erforderlich ist, weil Phasen der Klarheit sowie instabile Phasen wechselseitig auftreten.