C. Dagegen erhob A.________ mit Eingabe vom 16. September 2024 beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen. Er beantragt die Aufhebung des angefochtenen Urteils und im Wesentlichen die Gutheissung seiner vor der Vorinstanz gestellten Rechtsbegehren. Eventualiter sei die Sache zur Begründung und (erneuten) Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Darüber hinaus beantragt er die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung für das bundesgerichtliche Beschwerdeverfahren. Es wurden die kantonalen Akten, aber keine Vernehmlassungen eingeholt. Erwägungen: