59 StGB bei A.________ massnahmeindizierte Zwangsmassnahmen im Form von Zwangsmedikationen "rückwirkend ab dem 19. April 2024 und in Form einer Unterbringung im Isolierzimmer für die Dauer von vorerst vier Wochen bzw. bis zum 18. Mai 2024" an. Gegen diese Verfügung erhob A.________ mit Eingaben vom 1. und 24. Mai 2024 Rekurs beim Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt als Verwaltungsgericht. Er beantragte die Aufhebung der Verfügung, die umgehende Einstellung der angeordneten Zwangsmassnahmen sowie die Feststellung, es sei zu einer rechts- und konventionswidrigen Zwangsmassnahme gekommen.