Nach seiner Rückkehr in das Massnahmezentrum wurde eine stetige Verschlechterung seiner psychischen Verfassung festgestellt, weshalb er am 25. März 2024 aufgrund einer weitgehenden Beeinträchtigung seines psychopathologischen Zustands in das Untersuchungsgefängnis und am 6. April 2024 im Rahmen einer Krisenintervention in die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (nachfolgend UPK) versetzt wurde. Auf Antrag der UPK ordnete die Abteilung Straf- und Massnahmevollzug als Vollzugsbehörde mit Verfügung vom 23. April 2024 im Rahmen der Durchführung der stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB bei A.___