Infolge wiederholt kritischer Vorfälle wie Auseinandersetzungen mit anderen Eingewiesenen wurde A.________ vom 23. November 2023 bis zum 9. Januar 2024 ins Untersuchungsgefängnis Basel versetzt. Nach seiner Rückkehr in das Massnahmezentrum wurde eine stetige Verschlechterung seiner psychischen Verfassung festgestellt, weshalb er am 25. März 2024 aufgrund einer weitgehenden Beeinträchtigung seines psychopathologischen Zustands in das Untersuchungsgefängnis und am 6. April 2024 im Rahmen einer Krisenintervention in die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (nachfolgend UPK) versetzt wurde.