Die hierfür ausgesprochene Freiheitsstrafe von zwölf Monaten wie auch die mit Urteil vom 19. April 2012 ausgesprochene Strafe schob es zugunsten einer stationären Behandlung nach Art. 59 StGB auf und hob zugleich die ambulante psychiatrische Behandlung auf. Mit Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 21. November 2019 wurde er (erneut) wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs und mehrfachen versuchten Diebstahls verurteilt, wobei die ausgefällte Freiheitsstrafe von einem Monat und zwei Wochen wiederum zugunsten der bereits angeordneten stationären Massnahme aufgeschoben wurde. Mit Beschluss des Strafgerichts Basel-Stadt vom 13. Dezember 2022 wurde diese Massnahme um zwei Jahre verlängert. B.