A. A.________ wurde mit rechtskräftigem Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 19. April 2012 der sexuellen Nötigung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zugunsten einer ambulanten Behandlung nach Art. 63 StGB aufgeschoben. Mit Urteil vom 18. Dezember 2017 sprach ihn das Appellationsgericht Basel-Stadt der einfachen Körperverletzung, des Diebstahls, des Hausfriedensbruchs und weiterer Delikte schuldig. Die hierfür ausgesprochene Freiheitsstrafe von zwölf Monaten wie auch die mit Urteil vom 19. April 2012 ausgesprochene Strafe schob es zugunsten einer stationären Behandlung nach Art.