Die Beschwerde trägt die elektronische Signatur von B.________, welcher sowohl Verwaltungsratspräsident der A.________ AG, U.________, als auch der C.________ AG, U.________, ist. Die Beschwerde wurde auf Briefpapier der C.________ AG eingereicht. Aufgrund der Umstände steht zweifelsfrei fest, dass die Beschwerde im Namen der A.________ AG erhoben wird: In der Beschwerdeschrift werden die Verfahrensnummern des angefochtenen Beschlusses des Obergerichts vom 28. Juli 2023 angeführt (Verfahren BK 23 302 + 303), in welchem die A.________ AG (und nicht die C.________ AG) als Partei beteiligt war.