Gegen beide Verfügungen erhob die Beschwerdeführerin am 17. Juli 2023 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern. Die Beschwerden gegen die Verfügung betreffend Beweisanträge (Verfahren BK 23 303) und gegen die Einstellungsverfügung (Verfahren BK 23 302) wurden vereinigt. Mit Beschluss vom 28. Juli 2023 trat das Obergericht auf die Beschwerde betreffend Ablehnung des Beweisantrags vom 26. Juni 2023 nicht ein und wies die Beschwerde betreffend Einstellungs-verfügung vom 30. Juni 2023 ab. Die Beschwerdeführerin erhob dagegen am 16. Dezember 2023 Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht. Die Beschwerde trägt die elektronische Signatur von B.___