1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland führte ein Strafverfahren gegen D.________ wegen Betrugs zum Nachteil der Beschwerdeführerin. Am 6. Juni 2023 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, dass sie die Untersuchung als vollständig erachte, beabsichtige, das Verfahren einzustellen und gab den Parteien Gelegenheit, Beweisanträge zu stellen. Am 30. Juni 2023 wies sie den Beweisantrag der Straf- und Zivilklägerin um Erkennung diverser Unterlagen zu den Akten ab. Am 10. Juli 2023 wurde die vom 27. Juni 2023 datierende Einstellungsverfügung genehmigt. Gegen beide Verfügungen erhob die Beschwerdeführerin am 17. Juli 2023 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern.