Dieser habe auch keine aktuelle Exploration durchgeführt. Demgegenüber habe der Gutachter auch in Bezug auf die Bereitschaft des Beschwerdeführers zur medikamentösen Behandlung nachvollziehbar festgehalten, dass sich, trotz widersprüchlicher Beteuerungen in der Vergangenheit, keine weiteren deliktpräventiven Strategien mehr erwarten liessen und eine dauerhafte Medikamentenakzeptanz nicht gewährleistet sei. Dass sich der Beschwerdeführer im Verlauf der Jahre wiederholt zu einer antiandrogenen Behandlung bereit erklärt hätte, ergebe sich zumindest aus den jüngeren Akten nicht.