_ vom 28. März 2024, wonach zwar auch eine geringe Beeinflussbarkeit attestiert, aber gemäss Wissensstand des Therapeuten noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft seien (z.B. antiandrogene Medikation, Autismus-spezifische Therapie), stehe dem nicht entgegen. Der Beschwerdeführer sei bereits am 1. November 2022 aus dem Massnahmenzentrum ausgetreten, sodass dem dortigen Therapeuten nicht alle Akten vorgelegen hätten. Dieser habe auch keine aktuelle Exploration durchgeführt.