Der Experte sei gestützt auf die gesamten Akten, die jüngsten Ereignisse und die aktuelle Exploration des Beschwerdeführers nachvollziehbar zum Schluss gekommen, dass keine relevanten Therapiefortschritte mehr zu erwarten seien. Darauf könne abgestellt werden. Der Verlaufs- bzw. Abschlussbericht des Massnahmenzentrums U.________ vom 28. März 2024, wonach zwar auch eine geringe Beeinflussbarkeit attestiert, aber gemäss Wissensstand des Therapeuten noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft seien (z.B. antiandrogene Medikation, Autismus-spezifische Therapie), stehe dem nicht entgegen.