Weiterhin habe der Beschwerdeführer hochfrequent Konflikte produziert, die er oft gar nicht habe erkennen können. Selbst wenn die Therapie nach dem Vorfall vom 14. Juli 2022 intensiv fortgesetzt worden wäre, wäre der Beschwerdeführer beim Enddatum der Massnahme am 10. Juli 2023 noch weit davon entfernt gewesen, aus einer Vollzugseinrichtung versetzt zu werden. Obwohl die Vollzugs- und Therapiedauer nach der letzten Begutachtung kurz gewesen sei, seien die in diesem Zeitraum gesammelten Befunde aussagekräftig genug, um die deliktrelevante Beeinflussbarkeit noch einmal kritischer einzuschätzen als 2021.