Im Vergleich zu 2021 seien keine neuen prognostisch günstigen Veränderungen festzustellen. Insbesondere sei die Diskrepanz zwischen den Beteuerungen des Beschwerdeführers (Sexualität bearbeitet, einverstanden betreffend antiandrogene Behandlung, an Transferleistungen gearbeitet) und den Angaben in den Vollzugsakten aufgefallen. Die Darstellungen des Beschwerdeführers in der Exploration von 2024 würden seine geringe Selbstreflexion mit erheblichen Bagatellisierungen und Ausblenden verdeutlichen.