aus, seine Empfehlungen von 2021 seien im Massnahmezentrum U.________ detailliert umgesetzt worden. Jedoch habe der Beschwerdeführer in den Übungen zum selbstverantwortlichen Risikomanagement keine Lernkurve gezeigt und nicht auf entsprechende Rückmeldungen reagiert. Weitere Themen wie die Bearbeitung der Sexualität seien wiederaufgenommen worden, aber auch hier habe das Behandlungsteam von stagnierender Intransparenz berichtet. Am 14. Juli 2022 habe der Beschwerdeführer ein hochgradig deliktrelevantes Verhalten gegenüber seiner Bezugsperson in Form von Zuneigung gezeigt. Diesbezüglich sei er nicht einsichtig gewesen. Seine Angaben seien gegenüber 2021 gleich geblieben.