Die teilweise (sehr) positiven Beurteilungen von Gutachterinnen und Therapeuten hätten sich langfristig nicht bestätigt. Trotz der motivierten Mitwirkung des Beschwerdeführers an der Therapie sei er weit davon entfernt, ein selbstverantwortliches Risikomanagement umzusetzen. Die Legalprognose habe aktuell nicht wesentlich verbessert werden können. Es müsse langfristig weiterhin von einem Rückfallrisiko deutlich über dem Basisrisiko ausgegangen werden. Es bestehe ein deutliches Missverhältnis zwischen der Länge und Intensität der Behandlung und den geringen Behandlungserfolgen. Insbesondere die Transferleistungen seien bisher ungenügend.