Unklar geblieben seien vor allem die Umsetzung des Therapiewissens im Alltag und die Frage, ob dem Beschwerdeführer ein eigenverantwortliches Risikomanagement überhaupt möglich sei. Eine eindeutige diagnostische Zuordnung sei bis heute nicht möglich (diagnostiziert wurden eine Autismus-Spektrums-Störung und differenzialdiagnostisch eine Persönlichkeitsstörung mit v.a. unreifen und dissozialen Anteilen). Es seien auch nach 20 Jahren nur geringe Veränderungen in den zentralen deliktrelevanten Problembereichen nachweisbar. Die teilweise (sehr) positiven Beurteilungen von Gutachterinnen und Therapeuten hätten sich langfristig nicht bestätigt.