2.2. 2.2.1. Grundlage des angefochtenen Beschlusses bilden insbesondere ein Gutachten von Dr. med. B.________ vom 24. Juni 2021 und dessen Ergänzungsgutachten vom 8. April 2024, im weiteren Vollzugs- resp. Verlaufsberichte und ein Abschlussbericht des Massnahmenzentrums U.________ aus den Jahren 2022 und 2024 sowie Berichte der Konkordatlichen Fachkommission (KoFako). Hintergrund der jüngsten Berichte war zum einen ein deliktrelevanter Vorfall vom 6. November 2019 im Rahmen eines unbegleiteten Freigangs, dessen genaue Umstände unklar blieben.