Aktualisierung des forensisch-psychiatrischen Gutachtens vom 24. Juni 2021 sowie einen Therapie- bzw. Verlaufs- und Abschlussbericht des Massnahmenzentrums U.________ ein. Mit Beschluss vom 12. August 2024 wies das Obergericht die Beschwerde von A.________ sowie dessen Eventualantrag für ein Zweitgutachten bei einem bisher nicht befassten Sachverständigen ab. C. Mit Beschwerde in Strafsachen beantragt A.________, der Beschluss des Obergerichts sei aufzuheben und die therapeutische Massnahme sei fortzuführen. Er ersucht um unentgeltliche Rechtspflege. Erwägungen: