Durch die "erfolgte Gleichschaltung" sei keine funktionierende Justiz mehr gewährleistet. Für am 25. November 2022 sei alsdann die Tötung des Beschwerdeführers und seiner Familie geplant gewesen. Zudem hätten er und seine Gattin am 5. Oktober 2023 in die Schweizer Botschaft in Bangkok gelockt werden sollen, "um Ihnen ein Ende zu setzen". Insgesamt lässt sich der Eingabe des Beschwerdeführers nicht ansatzweise entnehmen, dass und inwiefern die Vorinstanz mit den angefochtenen Verfügungen gegen das geltende Recht im Sinne von Art. 95 BGG verstossen haben könnte.