6. Was der Beschwerdeführer in seiner Eingabe vorbringt, vermag den Begründungsanforderungen nicht zu genügen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den angefochtenen Verfügungen fehlt vollständig. Diese werden lediglich zum Anlass genommen, Anschuldigungen gegen Behörden, den "E.________-Clan" und "avocat F.________" zu erheben, die ihn, seine Familie und seine Unternehmungen über Jahre diskriminiert, isoliert und Rufschädigung betrieben hätten. Sie seien "rechtelos gemacht" worden, indem Richter korrumpiert, beeinflusst oder eingeschüchtert worden seien. Durch die "erfolgte Gleichschaltung" sei keine funktionierende Justiz mehr gewährleistet.