Die mit einem Mitteilungsverbot verbundene Edition soll den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, in Unkenntnis der beschuldigten Person den Sachverhalt (weiter) zu ermitteln. Eine (nachträgliche) Siegelung ist ausgeschlossen und Einwände gegen ihre Zulässigkeit sind auf dem Beschwerdeweg (oder vor dem Sachgericht) vorzubringen (Urteil 7B_929/2023 vom 22. August 2025 E. 2.3 mit Hinweisen). 2.2. Entsprechend ist der Vorinstanz zuzustimmen, dass der vom Beschwerdeführer gestellte Siegelungsantrag schon von vornherein unzulässig war.