C. Mit Eingabe vom 18. Dezember 2023 erhob A.________ beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen. Er beantragt, die Verfügungen "des Obergerichts des Kantons Uri, Strafprozessuale Beschwerdeinstanz, vom 8. November 2023, Verfahrensnummer OG Bl 23 11" sowie der "Staatsanwaltschaft des Kantons Uri vom 6. Juni 2023" aufzuheben. Weiter beantragt er, die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, sämtliche edierten Bankunterlagen versiegelt zu lassen respektive zu versiegeln und ihm unverzüglich auszuhändigen, eventualiter aus den Akten auszusondern. Das Bundesgericht hat die kantonalen Akten, aber keine Vernehmlassungen eingeholt. Erwägungen: