___ am 19. Juni 2023 ebenfalls Beschwerde an das Obergericht. Er beantragte, die Verfügung der Staatsanwaltschaft sei aufzuheben und Letztere anzuweisen, sämtliche Bankunterlagen versiegelt zu lassen respektive zu versiegeln und aus den Akten auszusondern (vorinstanzliche Verfahrensnummer OG Bl 23 11). B.d. Mit Verfügung vom 8. November 2023 vereinigte das Obergericht die beiden Beschwerdeverfahren OG Bl 23 6 und OG Bl 23 11 von A.________ (Dispositiv-Ziffer 1) und entschied darüber wie folgt: