Zugleich räumte es der Staatsanwaltschaft eine Frist von fünf Tagen ein, um ihr Entsiegelungsgesuch zurückzuziehen. Mit Eingabe vom 28. April 2023 zog die Staatsanwaltschaft ihr Siegelungsgesuch zurück, woraufhin das Zwangsmassnahmengericht das Entsiegelungsverfahren am 3. Mai 2023 infolge Rückzugs abschrieb. B.c. Mit Verfügung vom 6. Juni 2023 wies die Staatsanwaltschaft des Kantons Uri den Siegelungsantrag von A.________ ab. Dagegen erhob A.________ am 19. Juni 2023 ebenfalls Beschwerde an das Obergericht.