Die Staatsanwaltschaft hat die Todesumstände untersucht. Das rechtsmedizinische Gutachten vom 14. April 2025, auf welches sich die Staatsanwaltschaft stützte, kam zum Schuss, es bestünden keinerlei Anzeichen für eine todesursächlich relevante Gewalteinwirkung durch fremde Hand oder für eine medizinische Sorgfaltspflichtsverletzung des medizinischen Personals des Kantonsspitals Baden. Folglich stellte die Staatsanwaltschaft das vom Beschwerdeführer angestrengte Verfahren am 15. August 2025 ein.