Sämtliche Verfügungen, die dieser erlassen habe, seien aufzuheben. Sodann sei die Bearbeitung einer "kantonsfremden Person" zu übertragen, weil "in Uri der Erfahrung folgend ein behördenübergreifendes Unrechtskartell" entstanden sei, in dem Amtspersonen der Judikative und der Exekutive die eigenen Gesetze nicht achten würden, das Bundesrecht nicht in kantonale Rechtspraxis umgesetzt worden sei, und der Bürger keine Möglichkeit habe, sein Recht nach der Bundesverfassung durchzusetzen. Vernehmlassungen wurden keine eingeholt.