Die Staatsanwaltschaft erliess am 13. Juli 2021 verschiedene Strafbefehle wegen Nötigung, Diebstahls sowie falscher Anschuldigung. Mit Verfügung gleichen Datums (von der Oberstaatsanwaltschaft am 28. Juli 2021 genehmigt) stellte sie das Strafverfahren gegen diverse Personen ein, soweit es jeweils nicht durch den Strafbefehl gleichen Datums erledigt worden war. Die dagegen u.a. von A.________ erhobene Beschwerde hiess das Obergericht des Kantons Uri am 30. November 2021 teilweise gut.