2.5.6. Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass sich die Aggressionen des Beschwerdeführers im Rahmen des ungelösten Beziehungskonflikts mit seiner Ex-Partnerin im Laufe der Zeit immer mehr intensivierten. Dies gipfelte im aktuell zu beurteilenden Vorwurf, ihre Tötung in Auftrag gegeben und für den Auftrag auch bezahlt zu haben. Dieser besorgniserregende Verlauf wird begleitet von verschiedenen Persönlichkeitsmerkmalen, die von der forensisch-psychiatrischen Expertin als Risikofaktoren eingestuft werden.