Insbesondere wird dieser "erbittert ausgetragene, fortwährende Beziehungskonflikt" auch im Gutachten als Ursache für frühere strafbare Handlungen des Beschwerdeführers mit entsprechenden Verurteilungen wegen Tätlichkeiten, Freiheitsberaubung und Unterlassung von Unterhaltszahlungen und damit als Risikofaktor erwähnt. Ergänzend führt die Gutachterin aus, der Beschwerdeführer habe problematische Handlungen über die Jahre mehrfach damit legitimiert, dass er sich nicht anders zu helfen gewusst habe, wobei er gleichzeitig seinen Anteil am Konflikt negiert, das heisst die Verantwortung dafür abgelehnt habe. Deliktfördernde