Nach Auffassung der Vorinstanz widerspricht die Anordnung von Sicherheitshaft der gutachterlichen Einschätzung nicht. Zur Begründung führt sie insbesondere die festzustellende Aggravation im Verhalten des Beschwerdeführers ins Feld. Im Urteil 7B_1022/2023 vom 11. Januar 2024 E. 4.6.2 führte das Bundesgericht dazu - damals noch bezugnehmend auf die Vorabstellungnahme der Gutachterin - aus: "Stark ins Gewicht fällt sodann der neu aufgetauchte Verdacht, wonach der Beschwerdeführer bereits am 8. und 9. Juli 2021 einer unbekannten Drittperson über die Darknet-Seite "Empire Market" folgende Anfrage geschickt haben soll: "to teach a person respect. absolutely no kill involved.