Gegenüber anderen Personen werde dieses Risiko für gering, das heisst im Bereich der durchschnittlichen Population, gehalten. Sollte der Beschwerdeführer einen missbräuchlichen, die Impulskontrolle vermindernden Alkohol- oder Drogenkonsum aufnehmen, würde das Risiko für zukünftige Straftaten steigen. Es scheine zudem wahrscheinlicher, dass er selbst (impulsiv) gewalttätig werden könnte, als dass er (erneut) versuche, jemanden zu beauftragen.