Im forensisch-psychiatrischen Gutachten von Dr. med. C.________ vom 18. März 2024 wird ausgeführt, in Abwägung der bestehenden Risiko- und Schutzfaktoren sei mittel- bis langfristig von einem geringen bis mittelgradigen Risiko für zukünftige Gewalthandlungen des Beschwerdeführers auszugehen. Der am schwersten wiegende Risikofaktor sei im Fortbestehen des Konflikts mit der Privatklägerin zu sehen, weshalb diese als das wahrscheinlichste Opfer von strafbaren Handlungen einzuschätzen sei. Gegenüber anderen Personen werde dieses Risiko für gering, das heisst im Bereich der durchschnittlichen Population, gehalten.