Namentlich wies das Bundesgericht mit Urteil 7B_1022/2023 vom 11. Januar 2024 eine von ihm gegen die Haftverlängerung erhobene Beschwerde ab. Anschliessend verlängerte das Zwangsmassnahmengericht des Bezirks Zürich die Untersuchungshaft am 6. Februar 2024 und am 8. Mai 2024 erneut.