Ausserdem soll A.________ im Jahr 2021 im Darknet Erkundigungen darüber angestellt haben, ob er eine Zielperson - möglicherweise seine Ex-Partnerin - spitalreif verletzen lassen könne. A.b. A.________ wurde am 16. Februar 2023 verhaftet und am 18. Februar 2023 formell in Untersuchungshaft versetzt. Diese wurde in der Folge mehrmals verlängert. Verschiedene von A.________ hiergegen eingelegte Rechtsmittel blieben erfolglos. Namentlich wies das Bundesgericht mit Urteil 7B_1022/2023 vom 11. Januar 2024 eine von ihm gegen die Haftverlängerung erhobene Beschwerde ab.