3. Der Beschwerdeführer beschränkt sich darauf, zu behaupten, dass es ihm nicht möglich sei, die Prozesskaution zu bezahlen. Er erhalte kein Arbeitslosengeld mehr, keine Sozialhilfe und habe keine sichere bzw. feste Anstellung. Er wolle keine Schulden machen und auch die Opferhilfe unterstütze ihn finanziell nicht. Er bitte um einen gerechten Strafprozess, es könne nicht sein, dass aufgrund seiner aktuell schwierigen finanziellen Lage ein Straftäter mehr Gerechtigkeit bekomme und keine Konsequenzen tragen müsse.