_ zugrunde gelegen. Der Beschwerdeführer will dies als weiteres Indiz für das frühere Bestreben F.________s gewertet haben, ihren damaligen Partner D.________ zu schützen. Entgegen seiner Auffassung lässt der Umstand, dass sie in ihren Einvernahmen nie ein Drogengeschäft als Grund für die Auseinandersetzung nannte, eine für den Beschwerdeführer merklich günstigere Würdigung der früheren Aussagen von F.________ jedoch nicht als wahrscheinlich erscheinen: