__ berücksichtigen müssen. Bei ihrer ersten Befragung habe sie angegeben, dass nichts Wertvolles gestohlen worden sei. Erst in einer späteren Einvernahme - nachdem sie mit dem Privatkläger habe Rücksprache nehmen können - habe sie ausgesagt, wie sie gesehen habe, dass der Privatkläger auf Aufforderung hin verschiedene Gegenstände (Kärtchen, Dokumente, ein Portemonnaie und das Brillenetui) auf den Tisch gelegt habe. Sie habe nicht gesehen, aber später von ihm erfahren, dass der Beschwerdeführer und B.________ verschiedene Vermögenswerte mitgenommen hätten.