Rechtsfrage ist demgegenüber zum einen, ob die Vorinstanz von den richtigen Begriffen der "neuen Tatsache", des "neuen Beweismittels" und deren "Erheblichkeit" ausgegangen ist, und zum anderen, ob die allfällige Veränderung der tatsächlichen Grundlagen rechtlich relevant ist, das heisst, zu einem im Schuld- oder Strafpunkt für die verurteilte Person günstigeren Urteil führen kann ( BGE 130 IV 72 E. 1; Urteile 6B_567/2024 vom 3. April 2024 E. 3.2; 7B_726/2023 vom 19. Juni 2024 E. 2.2.2; je mit Hinweisen).