a StPO, einen unrichtigen Sachverhalt korrigieren, ist daher insbesondere zu berücksichtigen, dass die Feststellung des Sachverhalts mit zunehmendem zeitlichen Abstand immer schwieriger wird, womit auch das Risiko von Fehlentscheidungen grösser wird. Entsprechend streng sind die Voraussetzungen einer Revision, die nur dann gerechtfertigt werden kann, wenn die Beweisgrundlagen oder das Vertrauen in die Richtigkeit eines Urteils nachträglich durch schwerwiegende Tatsachen erschüttert werden (Urteile 7B_726/2023 vom 19. Juni 2024 E. 2.2.1; 6B_739/2021 vom 14. Juni 2023 E. 2.4.1.1 mit Hinweis).